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S c h u l -   u n d   H a u s o r d n u n g
Anne-Frank-Gemeinschaftsschule

(Die Schul- und Hausordnung trat mit dem Beginn des Schuljahres 2011/2012 in Kraft)

Präambel
Wir streben ein positives Schul- und Lernklima an, deshalb müssen die Mitglieder unserer Schule rücksichtsvoll und mitverantwortlich handeln. Dazu beitragen soll die Schul- und Hausordnung im Schülerbuch, die der Regelung unserer Schulgemeinschaft dient.
Jede/r Schüler/in erhält ein Exemplar der Schul- und Hausordnung, um es gemeinsam mit den Eltern zu lesen und zu besprechen. Jede/r Klassenlehrer/in bespricht den Inhalt der Schul- und Hausordnung zu Beginn jedes Schuljahres mit den Schülerinnen und Schülern und lässt diese unterschreiben. Ein Exemplar wird in jedem Klassenraum für alle gut sichtbar aufgehängt.


Allgemeine Schulregeln

  1. Ich halte mich an die Regeln unserer Schul- und Hausordnung, weil ich mich in der
    Gemeinschaft mit anderen wohl fühlen und etwas lernen möchte.
  2.  Ich verhalte mich allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft gegenüber so, wie ich selbst gern behandelt werden möchte:
    - Ich unterlasse alles, was die Gefühle anderer verletzen könnte.
    - Ich achte das Eigentum anderer.
    - Ich bringe niemanden durch mein Verhalten in Gefahr.
    - Ich wende keine verbale oder körperliche Gewalt an.
    - Ich achte auf einen höflichen Umgangston.
  3. Ich befolge grundsätzlich die Anweisungen der Lehrkräfte und der Mitarbeiter unserer Schule.
  4. Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, kann ich zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Klassenlehrer oder der Vertrauenslehrerin das Gespräch suchen. Wenn ich mich Anordnungen widersetze, muss ich mit Konsequenzen rechnen. Für Versäumnisse bin ich selbst verantwortlich, versäumten Unterrichtsstoff muss ich nacharbeiten. Bei Regelverstößen werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten durch den Klassenlehrer oder eine Fachkraft benachrichtigt.
  5. Ich habe das Recht, eigene Vorstellungen und Ideen vorzutragen und mich mitgestaltend in die Schulgemeinschaft, z.B. im Schülerforum,  einzubringen.
  6. In unserer Schule treffen viele Nationen und Sprachen aufeinander. In der Schule und bei schulischen Veranstaltungen spreche ich vom Grundsatz her deutsch, denn das ist unsere gemeinsame Sprache.
  7. Ich erscheine pünktlich und vorbereitet zum Unterricht in meinem Klassenraum bzw. in den Fachräumen.
  8. Ich halte mich aus versicherungstechnischen Gründen (Haftung) während der gesamten Unterrichtszeit auf dem Schulgelände auf. Aus demselben Grund wähle ich den direkten Schulweg von und nach Hause. Selbstverständlich darf ich Nachbargrundstücke und damit auch die benachbarten Häuser nicht betreten oder mit Unrat verschmutzen.
  9. Ich stelle mein Fahrrad auf dem schuleigenen Fahrradstand ab. Nur dort ist es versichert.
  10. Ich verhalte mich vernünftig:
    -  Ich spucke nicht auf den Boden.
    - Ich werfe nicht mit Schneebällen und anderen Gegenständen.
    - Ich entsorge meinen Müll in den Abfalleimern.
  11. Auf dem Schulgelände gilt das Alkohol-und Rauchverbot lt. Erlass des Bildungsministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 29.1.2006. Mir ist das Mitführen von Zigaretten, Tabakwaren und/oder Alkohol, Feuerzeugen und Streichhölzern verboten. Lehrkräfte und andere Mitarbeiter sind berechtigt, oben genannte Dinge einzuziehen. Sie können durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Das gilt auch, wenn von ihnen kein Gebrauch gemacht wird.
  12. Wir wollen uns in der Schule sicher fühlen, deshalb ist das Mitführen jeglicher Waffen und Drogen verboten. Bei Nichtbeachtung des Verbots werden diese Gegenstände eingezogen und ich muss mit schulrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  13. Ich lasse Wertsachen nach Möglichkeit zu Hause. Für Wertsachen haftet die Schule nicht.
  14. Ich darf während der gesamten Schulzeit auf dem Schulgelände keine Handys benutzen. Das Benutzen von Mp3- Playern, I-Pods etc. ist im Unterricht verboten. Die o.g. Dinge muss ich nicht sichtbar und ausgeschaltet in Taschen o.ä. unterbringen. Bei Nichtbeachtung werden sie vorübergehend eingezogen.
  15. Sollte ich einen Unfall auf dem Schulweg oder während der Schulzeit haben, so melde ich diesen so schnell wie möglich beim Aufsicht führenden Lehrer und zeitnah im Schulbüro.
  16. Ich befolge bei Feueralarm alle Anweisungen der für mich verantwortlichen Lehrkraft.



Pausenregelung

  1. Ich verlasse in den  Pausen den Unterrichtsraum und halte mich auf dem Schulhof auf.
  2. Ich halte mich in den großen Pausen nur dann in der Klasse auf, wenn ich zum Klassendienst eingeteilt bin.
  3. In den 5-Minuten-Pausen darf ich mich in meiner Klasse aufhalten.
  4. Ich darf mich während der Pausen nur dann im Schulgebäude aufhalten, wenn die Pause wegen schlechten Wetters abgeläutet wurde (Klingelzeichen ertönt 3-mal)
  5. In der Pause nach der dritten Stunde darf ich mich nur dann in der Pausenhalle aufhalten, wenn ich einen Pausenpass bei mir trage.
  6. Ich befolge die Anweisungen der Pausenaufsichten (Schüler und Lehrer).



Ordnung

  1. Unsere Schule und unser Schulhof sollen ordentlich und sauber aussehen, das gilt besonders für die Toiletten. Um Schmierereien am Gebäude, am Schulmobiliar und dem Schulmaterial zu unterbinden, ist das Mitführen von nicht wasserlöslichen Faserschreibern (z.B. Edding ) grundsätzlich verboten.
  2. Ich achte darauf, dass ich meinen Platz ordentlich und sauber hinterlasse.
  3. Ich stelle nach der letzten Unterrichtsstunde meinen Stuhl hoch und nehme meine persönlichen Sachen mit nach Hause.



Schulversäumnisse

  1. Im  Krankheitsfall  meldet  mich  ein  Erziehungsberechtigter am gleichen Tag vor Unterrichtsbeginn telefonisch im Schulsekretariat ab.
  2. Sollte ich aus Krankheitsgründen für eine längere Zeit fehlen, so muss die Schule auch darüber informiert werden.
  3. Sollte ich Unterricht (auch einzelne Stunden) versäumen, so muss ich mit meiner  Rückkehr unaufgefordert ein Entschuldigungsschreiben eines Erziehungsberechtigten bei meinem/r Klassenlehrer/in abgeben. Unentschuldigte  Fehltage werden im Zeugnis vermerkt.
  4. Bei Unwohlsein am Schulvormittag wende ich mich an meine Lehrkraft.


Maßnahmen
Verstoße ich gegen die genannten Regeln, so wird dies als Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung gesehen. Dies kann in meinem  Zeugnis vermerkt werden, des Weiteren können Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz (§25) ergriffen werden.



Diese Schul- und Hausordnung der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule ist von der Schulkonferenz in der überarbeiteten Fassung verabschiedet worden.