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Aufnahmekriterien 5. Jahrgang

  1. Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die 5. Jahrgangsstufe der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule Elmshorn

 

Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule legt folgende Verfahrensweisen für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in den 5. Jahrgang fest.

Grundlage für diesen Schulkonferenzbeschluss sind das Schulgesetz (§63, Absatz 1, Punkt 19) und der Erlass „Festlegung der Aufnahmemöglichkeiten an den weiterführenden allgemein bildenden Schulen sowie Empfehlungen zur Bestimmung der zuständigen Schule und der Aufnahmemerkmale“ vom 15.1.2015.

 

Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule nimmt in allen Klassenstufen Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsstärken auf. Durch diese heterogene Lernsituation wird die reguläre Klassengröße auf 26 Schüler begrenzt. Klassen, in denen Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf unterrichtet werden, gelten als Integrationsmaßnahmen. Die Größe dieser Klassen wird auf 20  Schülerinnen und Schüler begrenzt.

 

Sollte für eine Schülerin oder einen Schüler eine besondere Härtefallsituation geltend gemacht werden, müssen die Erziehungsberechtigten dieses schriftlich im Aufnahmeantrag begründen und belegen.

 

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, so sind bei der Aufnahme folgende Aufnahmemerkmale zu berücksichtigen:

 

  1. Schülerinnen und Schüler aus Elmshorn werden vorrangig aufgenommen.

  2. An der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule wird das Zustandekommen heterogen zusammengesetzter Lerngruppen angestrebt. Daher werden in allen Klassen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Leistungsstärken aufgenommen. Dabei spielen die überfachlichen Kompetenzen in heterogenen Lernsituationen eine große Rolle. Aus diesem Grund werden bis zu 20% der zur Verfügung stehenden Plätze an Schülerinnen und Schüler vergeben, deren überfachliche Kompetenzen laut Entwicklungsbericht des 1. Halbjahres der Jahrgangsstufe vier besonders ausgeprägt sind. Alle dort genannten überfachlichen Kompetenzen werden dabei gleich bewertet. Sind mehr Schülerinnen und Schüler mit gleich zu bewertenden  überfachlichen Kompetenzen vorhanden als es Plätze für diese Gruppe gibt, entscheidet zwischen ihnen das Los.

  3. Kinder, deren Geschwister bereits Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule sind, werden vorrangig berücksichtigt. Das gilt auch für Geschwister in Pflegefamilien.

  4. Wenn die Anzahl der Anmeldungen auch nach Anwendung der Punkte 1 und 2 die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, wird das Losverfahren über die noch zur Verfügung stehenden Plätze angewendet.