Informationen rund um Covid 19 in der Schule
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
aktuell gibt es folgende Regelungen, die einen guten Gesundheitsschutz aller gewährleisten sollen:
- Maskenpflicht im Gebäude auch während des Unterrichts
- Aufhebung der Maskenpflicht draußen
- weiterhin Testungen zweimal wöchentlich freiwillig - die Tests geben wir den Schülerinnen und Schülern mit.
Umgang mit vulnerablen Schüler*innen (Schüler*innen aus Familien mit erhöhtem Risiko oder selbst mit Vorerkrankungen)
- Informationen zur Vorgehensweise bei der Beantragung einer Befreiung vom Unterricht im Klassenverband in Präsenz
- Antragsformular für vulnerable Schüler*innen
Über alle Regelungen gibt es hier entsprechende Informationen.
Möglicher Ernstfall:
Im Falle eines positiven Tests oder Quarantänefalls hilft dieses Schaubild:
Unterstützungsangebot unserer Schulsozialpädagoginnen
Das Wichtigste zusammengefasst:
- Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Fluren und Klassen
Alle Schüler*innen müssen eine medizinische Maske oder FFP 2-Maske zur Schule mitbringen und möglichst eine Ersatzmaske dabei haben! - Bei Krankheitssymptomen: Bitte die Schüler*innen zu Hause lassen! Sind Sie unsicher, hier ist der Schnupfenplan (Stand 15.2.2021) der Landesregierung.
- Geschwisterkinder:
Gesunde Geschwister von Kindern, die reine Schnupfensymptome haben, können ihre Einrichtung weiterhin besuchen. Sobald ein Kind weitere Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, sollten auch Geschwisterkinder zur Abklärung zuhause bleiben.
Gleiches sollte natürlich auch bei konkretem Verdacht auf COVID-19 und einer entsprechenden Testung bei einem Kind erfolgen. Wenn Geschwisterkinder einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen, auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen, dürfen sie die Einrichtung selbstverständlich nicht besuchen.