Schrägversetzungen im Übergang Gymnasium -Gemeinschaftsschule nach Jahrgang 6

Schrägversetzungen im Übergang Gymnasium -Gemeinschaftsschule nach Jahrgang 6 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Schrägversetzungen im Übergang Gymnasium -Gemeinschaftsschule nach Jahrgang 6

Wie in jedem Jahr gibt es Schrägversetzungen aus dem 6. Jahrgang der Gymnasien in die Gemeinschaftsschulen. In Elmshorn haben sich die Schulen darauf geeinigt, dass die Erich Kästner Gemeinschaftsschule alle Anmeldungen für den 7. Jahrgang zentral entgegennimmt und dass die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule eine weitere 7. Klasse eröffnet, um den Wechslern einen Schulplatz anzubieten. Auf dem Anmeldebogen kann die Wunschschule angegeben werden, eine Aufnahmegarantie dort gibt es aber nicht.

 

Vorrangig aufgenommen werden diejenigen, die einen Rechtsanspruch auf einen Schulplatz an der Gemeinschaftsschule haben:

  • Schrägversetzungen vom Gymnasium nach Konferenzbeschluss

  • Anmeldungen von Schülerinnen und Schülern, die bis dahin an einer Privatschule waren und in die staatliche Schule wechseln wollen.

  • Schülerinnen und Schüler, die nach Elmshorn zugezogen sind.

 

Für alle anderen Fälle und Jahrgänge gilt: Bitte melden Sie Ihr Kind an Ihrer Wunschschule bis zum 18.07.2025 an. 

Die Schulleitungen der weiterführenden Schulen treffen sich am 21.7.2025, um alle Schülerinnen und Schüler zu koordinieren und somit gemeinsam eine Lösung zu finden, die möglichst gut für das Kind ist.