Abschlussfeier der Klasse 10a
04. 06. 2021 um Uhr
Es dürfen nur getestete Personen im Sinne von § 2 Absatz 6 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 8. Mai 2021 teilnehmen. Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 24 Stunden zurückliegen.