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Notbetreuung

28. 05. 2020

Die Notbetreuung 5. und 6. Klassen wird weiterhin angeboten werden. Bitte teilen Sie uns den jeweiligen Notbetreuungsbedarf bis zum Vortag 15.00 Uhr mit, damit wir entsprechende Vorkehrungen treffen können. Sprechen Sie Ihr Anliegen auf den Anrufbeantworter oder schreiben uns eine Mail. Hier sind die genauen Hinweise, wer den Antrag stellen darf:

  • Ein Elternteil ist berufstätig im Bereich kritischer Infrastruktur, das soll als ausreichend zur Notbetreuung anerkannt werden und
  • berufstätigen Alleinerziehenden ist grundsätzlich eine Notbetreuung zu ermöglichen, unabhängig von einer Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur.
  • Ebenfalls sind weiterhin Kinder in der Notbetreuung aufzunehmen, die aus Sicht des Kinderschutzes besonders schützenswert sind.